Gedanke | Gefühle | Selbstwert


Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußerStrG.
Vor einer einvernehmlichen Scheidung, vorausgesetzt sie haben Kinder, bedarf es verpflichtend einer Elternberatungseinheit.
Als Ehe-, Familien- und Lebensberaterin werde ich Ihnen Hilfestellung geben, wie Sie ihr/e Kind/er bestmöglich unterstützen können.
Das Thema Obsorge, Besuchsregelungen und Unterhaltszahlungen werden besprochen.

Ich gebe ihnen unterstützende Antworten auf ihre Fragen, sowie Sorgen und Befürchtungen.


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