Lebensberatung für Frauen | Paar- und Familienberatung
Selbstachtung entwickeln | Emotionen regulieren | Beziehungsdynamik verstehen


Verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG bei einvernehmlicher Scheidung

Eine Trennung ist eine der größten Herausforderungen im Leben - besonders, wenn Kinder involviert sind. Die Entscheidung für getrennte Wege ist oft schmerzhaft und komplex. Sind Kinder betroffen, schreibt der österreichische Gesetzgeber (§ 95 Abs.1 AußStrG) eine verpflichtende Elternberatung vor, bevor das Gericht über Betreuungs- oder Obsorgevereinbarungen entscheiden kann.


Beratungsgespräch

  1. Information über Folgen: Ich kläre Sie über die typischen psychischen und sozialen Belastungen auf, die eine Trennung für Kinder in verschiedenen Altersstufen mit sich bringt.
  2. Kindeswohl im Fokus: Wir erarbeiten Strategien, wie Sie die Bedürfnisse Ihrer Kinder erkennen und sicherstellen, dass sie nicht zwischen die Fronten geraten.
  3. Elterliche Verantwortung: Sie werden darin unterstützt, Ihre Rolle als Eltern, unabhängig von der Paarbeziehung, weiter wahrzunehmen und die Kommunikation zu verbessern.
  4. Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um auch nach der Trennung eine stabile Basis für das Wohl Ihrer Kinder zu gewährleisten.

Die Beratung findet je nach gerichtlicher Anordnung und Situation in Einzel- oder Paargesprächen und/oder gemeinsamen Gesprächen mit beiden Elternteilen statt. Eine offizielle Bestätigung für das Familiengericht wird von mir ausgestellt, der Inhalt des Gespräches ist vertraulich.


Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG

Diese Beratung ist eine spezielle Form, die vom Gericht angeordnet wird. Sie kommt in strittigen Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht zum Einsatz, wenn die Konflikte zwischen den Eltern hoch eskaliert sind und das Wohl des Kindes gefährdet sehen.


Warum ordnet das Gericht diese Form der Beratung an?

Das Gericht nutzt § 107 AußStrG als Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls. Ziel ist es, in hochstrittigen Situationen eine Deeskalation zu bewirken und die Eltern dabei zu unterstützen, wieder eine gemeinsame, kindzentrierte Haltung einzunehmen.


Was sind die Ziele der §107-Beratung?

Als Beraterin unterstütze ich Sie dabei, den Fokus wieder auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder zu lenken. Die Beratung zielt darauf ab:

  1. Konflikte zu reduzieren: Lernen Sie, die Elternebene von der Paarebene zu trennen, um Ihr Kind zu entlasten.
  2. Kindliche Nöte verstehen: Ich helfe Ihnen, die Reaktionen und Verhaltensweisen Ihrer Kinder als Ausdruck der Trennungsbelastung zu interpretieren.
  3. Kooperation wiederherstellen: Entwicklung neuer Formen der elterlichen Zusammenarbeit, um im Alltag tragfähige und kindgerechte Lösungen zu finden.



Bestätigung für das Gericht für §95 und für § 107

Nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme erhalten Sie von mir eine offizielle Bestätigung.


  • Diese Bestätigung dient lediglich dem Nachweis der Teilnahme; der Inhalt der Beratung ist vertraulich.
  • Sie müssen diese Bestätigung dann dem zuständigen Familiengericht im Zuge Ihres Verfahrens vorlegen.



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