Elternberatung nach § 95 & § 107
Professionelle Begleitung für Eltern in rechtlich geregelten Trennungsprozessen
Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den einschneidendsten Veränderungen im Leben einer Familie.
Was auch immer zwischen zwei Erwachsenen vorgefallen ist – für die gemeinsamen Kinder bleiben beide Elternteile unverzichtbar. Das österreichische Recht trägt diesem Umstand Rechnung: Es verpflichtet Eltern in bestimmten Verfahrenssituationen zu einer professionell begleiteten Beratung, deren Mittelpunkt ausschließlich das Kindeswohl bildet.
Als zertifizierte Elternberaterin nach dem Außerstreitgesetz (AußStrG) begleite ich Eltern in Wien durch beide gesetzlich vorgesehenen Beratungsformate – einfühlsam, klar strukturiert und mit dem Blick auf das, was für Ihre Kinder wirklich zählt.
Der rechtliche Rahmen – zwei Paragrafen, eine Ausrichtung
Das AußStrG sieht zwei Situationen vor, in denen Elternberatung gesetzlich vorgeschrieben ist. Beide unterscheiden sich in ihrem Anlass, teilen jedoch dasselbe Ziel: Eltern dabei zu unterstützen, ihre Elternrolle auch nach einer Trennung verantwortungsvoll und im besten Interesse ihrer Kinder auszufüllen.
§ 95 Abs. 1a AußStrG
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Planen Eltern mit minderjährigen Kindern eine einvernehmliche Scheidung, schreibt der Gesetzgeber vor der Antragstellung beim Familiengericht mindestens eine verpflichtende Beratungseinheit vor. Diese dient dazu, sicherzustellen, dass alle wesentlichen Belange der Kinder – von der Obsorge über den Wohnort bis hin zu Kontaktzeiten und Unterhalt – durchdacht und geregelt sind.
Das Gericht kann zusätzliche Einheiten anordnen, sobald erkennbar ist, dass die elterliche Kommunikation in Bezug auf die Kinder einer weiteren Unterstützung bedarf.
§ 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Erziehungsberatung in strittigen Verfahren
Wenn Eltern sich über Obsorge, Hauptwohnsitz oder Besuchsrecht der Kinder nicht einigen können und ein gerichtliches Verfahren läuft, kann das Familiengericht eine begleitende Erziehungsberatung anordnen. Umfang und Frequenz der Sitzungen werden direkt durch das Gericht festgelegt und können im Verlauf des Verfahrens erweitert werden.
Diese Beratungsform hilft Eltern, auch unter dem Druck eines laufenden Verfahrens handlungsfähig zu bleiben und Entscheidungen zu treffen, die langfristig dem Wohl ihrer Kinder dienen.
Offizielle Bestätigung für das Familiengericht
Nach Abschluss der Beratungseinheit(en) erhalten Sie von mir eine rechtsgültige schriftliche Bestätigung, die Sie direkt beim Familiengericht einreichen können. Die Ausstellung erfolgt nach jeder abgeschlossenen Einheit und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Was die Elternberatung leistet – und was sie bewusst nicht ist
Elternberatung nach dem AußStrG ist keine Paartherapie, keine Vermittlung im Rosenkrieg und kein Instrument, das eine Seite bevorzugt. Sie ist ein geschützter Raum, in dem ausschließlich die Perspektive der Kinder im Vordergrund steht.
Was in der Beratung konkret bearbeitet wird:
• Wie Eltern trotz persönlicher Verletzungen als Erziehungspartner funktionsfähig bleiben
• Welche Kommunikationswege im Alltag tragfähig sind – ohne ständige Eskalation
• Wie Kinder altersgerecht in Veränderungen einbezogen werden, ohne überfordert zu werden
• Welche Regelungen zu Obsorge, Betreuungszeiten und Übergaben dem Kindeswohl dienen
• Wie Elternteile ihre eigene emotionale Belastung von der Elternrolle trennen können
• Was Kinder in Trennungssituationen brauchen – entwicklungspsychologisch fundiert erklärt
Das Wichtigste: Was Kinder in dieser Zeit wirklich brauchen
Kinder erleben Trennungen anders als Erwachsene – und sie leiden auf eine Weise, die sie oft nicht in Worte fassen können. Was Forschung und Praxis übereinstimmend zeigen: Kinder kommen deutlich besser durch elterliche Trennungen, wenn sie das Gefühl behalten, von beiden Elternteilen geliebt und nicht in Loyalitätskonflikte gedrängt zu werden.
In der Elternberatung arbeite ich deshalb gezielt daran, dass Eltern lernen:
• Streitigkeiten nicht vor oder durch die Kinder auszutragen
• Den anderen Elternteil in Anwesenheit der Kinder nicht abzuwerten
• Konsistente Abläufe und Rituale zu schaffen, die Kindern Sicherheit geben
• Auf altersgerechte Signale zu achten, die zeigen, ob ein Kind emotional belastet ist
• Klare, ruhige Übergabesituationen zu gestalten
Wie eine Beratungseinheit abläuft
Ob Sie zur Beratung nach § 95 oder § 107 kommen – der Ablauf folgt einem klaren Rahmen, der Ihnen Orientierung gibt und zugleich Raum für Ihre individuelle Situation lässt.
1) Terminvereinbarung & Vorbereitung
Sie nehmen Kontakt auf und schildern kurz Ihre Situation sowie den gesetzlichen Hintergrund (einvernehmliche Scheidung oder gerichtliche Anordnung). Wir vereinbaren einen Termin – in der Praxis in Wien oder online.
2) Beratungseinheit(en)
In der Sitzung erarbeiten wir gemeinsam – mit beiden Elternteilen oder, wenn nötig, in getrennten Einheiten – konkrete Vereinbarungen und Kommunikationsstrategien. Ich begleite das Gespräch strukturiert und neutral.
3) Ausstellung der Bestätigung
Im Anschluss an die abgeschlossene(n) Einheit(en) erhalten Sie die offizielle Bestätigung für das Familiengericht. Diese ist formgerecht ausgestellt und enthält alle gerichtlich erforderlichen Angaben.
4) Freiwillige Weiterbegleitung
Viele Eltern entscheiden sich nach der Pflichtberatung für weitere, freiwillige Sitzungen – weil sie merken, wie hilfreich ein neutraler Rahmen für die laufende Zusammenarbeit als getrennte Eltern sein kann.
Häufige Fragen zur Elternberatung
Können beide Elternteile gleichzeitig anwesend sein?
Das ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll – insbesondere bei der Beratung nach § 95 vor einer einvernehmlichen Scheidung. Bei stark eskalierten Konflikten kann es jedoch hilfreicher sein, zunächst getrennte Einzelgespräche zu führen, bevor ein gemeinsames Gespräch stattfindet. Das besprechen wir vorab.
Was passiert, wenn ein Elternteil nicht erscheinen möchte?
Bei einer gerichtlich angeordneten Beratung nach § 107 sind beide Elternteile zur Teilnahme verpflichtet. Bei der freiwilligen Vereinbarung nach § 95 empfehle ich die gemeinsame Teilnahme ausdrücklich – einzelne Einheiten sind aber ebenfalls möglich und können einen wichtigen ersten Schritt darstellen.
Ist das Besprochene vertraulich?
Ja, absolut. Die Beratung unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Inhalt unserer Gespräche wird nicht an das Gericht weitergegeben. Die Bestätigung für das Gericht bescheinigt ausschließlich, dass die Beratungseinheit(en) stattgefunden haben – ohne inhaltliche Angaben.
Wie rasch kann ein Termin stattfinden?
Ich bin bemüht, gerade in zeitlich dringenden Situationen – etwa kurz vor einem Gerichtstermin – rasch verfügbare Termine anzubieten. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und schildern Sie Ihre zeitlichen Rahmenbedingungen.
Jetzt Termin vereinbaren
Sie benötigen eine Elternberatung nach §95 oder §107 – oder möchten einfach wissen, ob und wie ich Sie begleiten kann? Melden Sie sich unkompliziert bei mir. Ich antworte rasch und diskret.
