Angebot im Bereich Paarberatung

Elternberatung
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Nach § 95 & § 107 AußStrG

Was ist Elternberatung?

Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den einschneidendsten Veränderungen im Leben einer Familie. Was auch immer zwischen zwei Erwachsenen vorgefallen ist – für die gemeinsamen Kinder bleiben beide Elternteile unverzichtbar. Als zertifizierte Elternberaterin begleite ich Sie einfühlsam und klar strukturiert durch diesen Prozess.

Für wen ist Elternberatung geeignet?

Vor einer einvernehmlichen Scheidung

Wenn eine verpflichtende Beratungseinheit nach § 95 AußStrG vor der Antragstellung beim Familiengericht ansteht.

In strittigen Verfahren

Wenn das Familiengericht eine begleitende Erziehungsberatung nach § 107 AußStrG angeordnet hat, weil sich Eltern über Obsorge oder Besuchsrecht nicht einigen können.

Für das Kindeswohl

Wenn Eltern trotz Trennung als Erziehungspartner funktionsfähig bleiben und Kinder ohne Loyalitätskonflikte altersgerecht einbeziehen möchten.

Mein Ansatz

Elternberatung ist keine Paartherapie und kein Instrument, das eine Seite bevorzugt, sondern ein geschützter Raum für das Kindeswohl. Wir erarbeiten gemeinsam, wie Sie als Erziehungspartner funktionsfähig bleiben und Kommunikationswege ohne Eskalation nutzen können.

Elternberatung

Elternberatung nach § 95 & § 107 AußStrG

Professionelle Begleitung für Eltern in rechtlich geregelten Trennungsprozessen. Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den einschneidendsten Veränderungen im Leben einer Familie. Was auch immer zwischen zwei Erwachsenen vorgefallen ist – für die gemeinsamen Kinder bleiben beide Elternteile unverzichtbar. Als zertifizierte Elternberaterin begleite ich Sie einfühlsam und klar strukturiert.

Der rechtliche Rahmen – zwei Paragrafen, eine Ausrichtung

§ 95 Abs. 1a AußStrG (Vor einvernehmlicher Scheidung)

Schreibt vor der Antragstellung beim Familiengericht mindestens eine verpflichtende Beratungseinheit vor, um sicherzustellen, dass die Belange der Kinder (Obsorge, Kontaktzeiten, Unterhalt) durchdacht sind.

§ 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG (In strittigen Verfahren)

Kann vom Familiengericht als begleitende Erziehungsberatung angeordnet werden, wenn sich Eltern über Obsorge oder Besuchsrecht nicht einigen können.

Offizielle Bestätigung

Nach Abschluss erhalten Sie von mir eine rechtsgültige schriftliche Bestätigung zur direkten Vorlage beim Familiengericht.

Was die Elternberatung leistet

Sie ist keine Paartherapie und kein Instrument, das eine Seite bevorzugt, sondern ein geschützter Raum für das Kindeswohl. Wir erarbeiten, wie Sie als Erziehungspartner funktionsfähig bleiben, Kommunikationswege ohne Eskalation nutzen und Kinder altersgerecht einbeziehen, ohne sie in Loyalitätskonflikte zu drängen.

Paarberatung online oder in der Praxis in Wien

Ich biete Beratung sowohl in meiner Praxis in Wien als auch online über Zoom oder MS Teams an. Beide Formate sind gleichwertig wirksam und anerkannt.

Was Klientinnen & Klienten sagen

„Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, wirklich gehört zu werden – nicht bewertet, nicht beraten, einfach gehört.“

K., 38, Einzelberatung

„Ich bin mit einer konkreten Frage reingekommen und mit einer Antwort rausgegangen – die ich mir selbst gegeben habe. Das hätte ich vorher nicht für möglich gehalten.“

M. & T., Paarberatung

„Es war nicht ein großer Moment, sondern viele kleine. Und plötzlich habe ich gemerkt: Ich reagiere anders. Ich bin anders.“

S., Sozialarbeiterin, Supervision

*Rückmeldungen wurden mit Einverständnis der Klientinnen und Klienten anonymisiert veröffentlicht.

Häufige Fragen

Ist Paarberatung auch etwas für meinen Partner?

Ja. Paarberatung funktioniert am besten, wenn beide Seiten teilnehmen — ich arbeite allparteilich für die Beziehung, nicht für eine Person. Ist eine gemeinsame Teilnahme aktuell nicht möglich, ist auch ein Einzelgespräch ein sinnvoller erster Schritt.

Was kostet eine Sitzung?

Die aktuellen Honorare finden Sie transparent unter Ablauf & Honorar: Einzelberatung EUR 90,– (60 Min.), Ehe- und Paarberatung EUR 200,– pro Paar (90 Min.), Familienberatung EUR 100,– pro Person (90 Min.). Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Ist die Beratung wirklich vertraulich?

Ja. Als Lebens- und Sozialberaterin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht. Was in der Beratung besprochen wird, bleibt zwischen uns.

Muss ich mich auf das erste Gespräch vorbereiten?

Nein. Es reicht, wenn Sie mit dem kommen, was Sie gerade beschäftigt — auch wenn es noch unklar oder schwer in Worte zu fassen ist.

Geht das auch online?

Ja, Beratung ist sowohl persönlich in meiner Praxis in Wien 1040 als auch online möglich — über Zoom oder MS Teams.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Am schnellsten über die Online-Terminbuchung — dort sehen Sie freie Termine direkt. Alternativ schreiben Sie mir über das Formular; ich melde mich zeitnah mit einem Terminvorschlag zurück.

Edith Eischer-Reinthaler, BA

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

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