Gedanke | Gefühle | Selbstwert

 


Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG.
Kontakt- und Obsorgeregelungen können oft die Eltern, durch die ohnehin schwierige und belastende Situation einer Trennung, nicht ohne Elternberatung gemeinsam ausmachen.


Diese Form der Elternberatung wird vom Gericht den Eltern per Bescheid zugestellt. Die Anzahl der Beratungseinheiten ist von Fall zu Fall unterschiedlich.


Als meine Aufgabe sehe ich gemeinsam mit Ihnen die Konfliktsituation zu entschärfen, um gemeinsam Vereinbarungen zu treffen und Lösungen zu finden, die von ihnen Beiden getragen und eingehalten werden können, immer in Hinblick auf das Kindeswohl.






 

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